Kreis Recklinghausen Transparent

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Beschlussvorlage

Wahl eines ordentlichen Kreisausschussmitglieds

2014/177 28.10.2014 Kreistag

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 2014/177 des Landrats befasst sich mit der Nachbesetzung eines ordentlichen Mitglieds im Kreisausschuss des Kreises Recklinghausen. Hintergrund ist das Ausscheiden eines bisherigen Mitglieds aus dem Kreistag und damit verbunden aus dem Ausschuss. Gemäß der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen ist der Kreistag verpflichtet, auf Vorschlag der entsprechenden Fraktion ein Nachfolgemitglied zu wählen.

In der Sitzung des Kreistags am 1. September 2014 lehnte das Gremium einen Vorschlag der UBP-Kreistagsfraktion mit 30 Ja-Stimmen, 38 Nein-Stimmen und drei Enthaltungen ab. Ein weiterer personeller Vorschlag der Fraktion wurde nicht eingereicht. Zur Klärung der rechtlichen Fragestellung, ob es sich bei der Ersatzbestimmung um eine gebundene Entscheidung ohne echte Wahlmöglichkeit handelt, wurde die Rechtsauffassung der Bezirksregierung Münster herangezogen. Diese vertrat die Ansicht, dass eine gebundene Entscheidung vorliege. Das Ministerium für Inneres und Kommunales Nordrhein-Westfalen nahm dazu keine abschließende Bewertung ab, sondern verwies auf die Möglichkeit einer gerichtlichen Klärung.

Die Verwaltung vertritt in der Vorlage die Auffassung, dass der Wortlaut der Kreisordnung eine echte Wahlmöglichkeit des Kreistages vorsieht. Dies begründet die Verwaltung damit, dass die Begriffe „wählen“ und „auf Vorschlag“ eine Entscheidungsmacht des Rates implizieren und eine strikte Bindung die demokratische Legitimation sowie die Gleichbehandlung bei der Besetzung von Ausschüssen beeinträchtigen würde.

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