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Beschlussvorlage

Feststellung der Gültigkeit der Wahl des Landrates und des Kreistages 2014

2014/101 30.07.2014 Kreistag

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 2014/101 des Kreistags befasst sich mit der Feststellung der Gültigkeit der Kommunalwahlen im Kreis Recklinghausen aus dem Jahr 2014. Gegenstand der Vorlage ist die Prüfung, ob die Wahl des Kreistages sowie die Wahl des Landrates und die dazugehörige Stichwahl gemäß den Vorgaben des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) für gültig zu erklären sind.

Im Rahmen einer Vorprüfung durch den Wahlprüfungsausschuss wurde festgestellt, dass keine der gesetzlich definierten Ausschlussgründe für die Gültigkeit der Wahlen vorliegt. Konkret wurde festgestellt, dass keine Fälle mangelnder Wählbarkeit von Vertretern gemäß § 40 Absatz 1 Buchstabe a KWahlG vorliegen, da die Wählbarkeit der Wahlvorschläge bereits im April 2014 durch den Wahlausschuss bestätigt wurde. Zudem wurden keine Unregelmäßigkeiten bei der Wahlhandlung oder der Vorbereitung festgestellt, die das Wahlergebnis oder die Sitzverteilung maßgeblich beeinflusst hätten, sodass die Voraussetzungen des § 40 Absatz 1 Buchstabe b KWahlG nicht erfüllt sind. Auch eine Ungültigkeit der Wahlergebnisse nach § 40 Absatz 1 Buchstabe c KWahlG liegt nicht vor.

Auf Basis dieser Prüfung sieht die Vorlage vor, dass der Kreistag die Wahl des Kreistages vom 25. Mai 2014, die Wahl des Landrates vom 25. Mai 2014 sowie die Stichwahl des Landrates vom 15. Juni 2014 für gültig erklärt. Da dem Wahlleiter keine Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl vorliegen, ist ein gesonderter Beschluss über etwaige Einwendungen nicht erforderlich.

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