Bestellung eines Schriftführers für den Wahlprüfungsausschuss
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Beschlussvorlage 2014/102 wurde die Bestellung eines Schriftführers für den Wahlprüfungsausschuss thematisiert. Die Vorlage, die unter der Federführung des Wahlprüfungsausschusses erstellt wurde, basiert auf den rechtlichen Vorgaben der Kreisordnung NRW. Gemäß § 41 Absatz 4 in Verbindung mit § 37 Absatz 1 der Kreisordnung NRW ist die Bestellung eines Schriftführers für das Gremium vorgesehen.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, einen Kreisamtsrat als Schriftführer für den Wahlprüfungsausschuss zu bestellen. Die entsprechende Entscheidung war für die Sitzung des Ausschusses am 12. September 2014 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 84 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 23007100105