Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen im Haushaltsjahr 2014
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2014/105 des Kreisausschusses beantragt die Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen für das Haushaltsjahr 2014 in einer Gesamthöhe von 6.616.589,11 €. Die Verwaltung begründet die Notwendigkeit dieser Mittel mit gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen sowie der Unabweisbarkeit der Vorgänge.
Zu den außerplanmäßigen Aufwendungen gehören Kosten nach dem Einheitslastenabrechnungsgesetz in Höhe von 811.232,19 € sowie die Bildung einer Rückstellung für Niederschlagswassergebühren an die kreisangehörigen Städte in Höhe von 620.000 €. Zudem werden voraussichtlich 740.000 € für die Beseitigung von Sturmschäden an Straßen und Wegen veranschlagt, die durch den Sturm „Ela“ entstanden sind. Ein weiterer Punkt betrifft die Kürzung der Bundesmittel für die Kosten der Unterkunft nach dem SGB II um 3.599.791,50 €, wobei die Verwaltung darauf hinweist, dass hierdurch keine unmittelbare Belastung für die Haushalte entsteht, da die Mittel bereits 2012 vereinnahmt wurden.
Im Bereich der überplanmäßigen Aufwendungen wird eine Differenz von 845.565,42 € gegenüber der Haushaltsplanung ausgewiesen, die durch die endgültig festgesetzte LWL-Umlage des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe entsteht.
Als Kostendeckungsvorschlag dient eine Verbesserung bei der Wohngeldentlastung des Landes in Höhe von 4.869.228,36 €. Diese Mittel werden zu gleichen Teilen der Abrechnung nach der Beteiligungssatzung und dem Gesamthaushalt zugeführt. Die verbleibenden nicht gedeckten überplanmäßigen Aufwendungen sollen im Rahmen des Gesamthaushalts ausgeglichen werden.
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