7.Satzung zur Änderung der Allgemeinen Gebührensatzung des Kreises Recklinghausen vom 09.07.1998
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2014/106 sieht die Verabschiedung der siebten Satzung zur Änderung der Allgemeinen Gebührensatzung des Kreises Recklinghausen vor. Die Satzung dient als Ermächtigungsgrundlage für die Erhebung von Gebühren bei Verwaltungsleistungen, sofern keine spezifischen Regelungen für einzelne Bereiche existieren.
Die letzte Anpassung dieser Satzung fand im Juni 2012 statt. Die aktuelle Änderung dient dazu, die allgemeine Kostenentwicklung abzubilden. Die Anpassungen beschränken sich dabei auf den Gebührentarif. Neben der Neufestsetzung der Gebührenhöhe umfasst die Vorlage auch die Einrichtung neuer Tarifstellen. Eine detaillierte Gegenüberstellung der Änderungen ist der beigefügten Synopse zum Gebührentarif zu entnehmen. Der Kreisausschuss berät über den Vorschlag in seiner Sitzung am 22. September 2014, bevor die Entscheidung im Kreistag am 29. September 2014 getroffen werden soll. Federführend für die Vorlage ist der Kreisdirektor.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 23107100109
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20140811111625
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20140811111728