Kreis Recklinghausen Transparent

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Beschlussvorlage

Beteiligung gem. § 55 Kreisordnung NRW (KrO NRW) der kreisangehörigen Städte bei der Aufstellung des Haushalts 2015 des Kreises Recklinghausen

2014/107 31.07.2014 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2014/107 des Kreisausschusses befasst sich mit der Beteiligung der kreisangehörigen Städte bei der Aufstellung des Haushalts 2015 des Kreises Recklinghausen. Der Kreistag soll die gemeinsame Stellungnahme der Städte zur Kenntnis nehmen und etwaige Einwendungen der Kommunen zurückweisen.

Die Verwaltung erläutert hierzu verschiedene Finanzaspekte. Bei den Schlüsselzuweisungen ergibt sich durch eine neue Modellrechnung zum Gemeindefinanzierungsgesetz ein Mehrertrag von 1,3 Millionen Euro. Parallel dazu führt eine sinkende Umlagegrundlage bei der Landschaftsumlage zu einer Entlastung der Kreisumlage. Bezüglich der Soziallasten wird auf die Entwicklung im regionalen und landesweiten Rahmen verwiesen, wobei die Entwicklung von Kennzahlen zur Vergleichbarkeit der Städte durch eine Arbeitsgruppe der Sozialamtsleitungen verfolgt wird.

Im Bereich der Personalaufwendungen plant die Verwaltung, die Vorgabe zur Reduzierung des Stellenbestands durch Nichtbesetzung von Fluktuationen fortzuführen, was ein Einsparvolumen von insgesamt 101,59 Vollzeitäquivalenten vorsieht. Ein Stellenmehrbedarf im Jobcenter wird im Rahmen des Änderungsdienstes berücksichtigt, ohne die Belastung für die Städte zu erhöhen. Hinsichtlich der freiwilligen Leistungen weist die Verwaltung auf gestiegene Personalaufwendungen hin, die aus Vereinbarungen mit sozialen Einrichtungen resultieren. Ein neues Controlling und Berichtswesen ist für das Jahr 201s in Abstimmung mit der Bezirksregierung vorgesehen.

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