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Beschlussvorlage

Satzung des Kreises Recklinghausen über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen nach den Vorschriften des Fleischhygienerechtes für den Zeitraum ab dem 01.01.2006

30/006 22.11.2005 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Der Kreistag des Kreises Recklinghausen wird im Rahmen der Beschlussvorlage 30/006 dazu aufgerufen, eine neue Satzung über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen nach den Vorschriften des Fleischhygienerechts für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2006 zu verabschieden. Die Gebührenerhebung für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung sowie die Hygieneüberwachung in Schlachthöfen und Schlachtbetrieben basiert auf europäischen und landesrechtlichen Vorgaben. Dabei ist das Kostendeckungsprinzip maßgelebend, wobei die Gebühren die tatsächlichen Kosten, einschließlich bakteriologischer Untersuchungen und der Kosten für die Fortbildung des Personals, nicht überschreiten dürfen.

Für den Schlachthof Oer-Erkenschwick ist die Gebühr pro untersuchtem Schwein für das Jahr 2006 mit 1,36 € kalkuliert, was der Höhe des Vorjahres entspricht. Die Kalkulation stützt sich auf die Schlachtzahlen und die Personalkosten der Veterinär- und Personalabteilung. Zur Stabilisierung der Gebühren wurden verschiedene Maßnahmen umgesetzt, darunter personelle Anpassungen, die Reduzierung der Bereitschaftsdienstkosten sowie die Berücksichtigung von Unterdeckungen aus dem Jahr 2004 und Überdeckungen aus dem Jahr 2003.

Für den Schlachthof Recklinghausen erfolgt die Kalkulation nach einem ähnlichen Verfahren, wobei die Personalkosten aufgrund unterschiedlicher Tarifverträge auf Basis der Stückvergütung statt der Stundenvergütung ermittelt werden. Die rechtliche Grundlage für die Gebührenerhebung bleibt nach dem Inkrafttreten des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches das Fleisch- und Geflügelfleischhygienekostengesetz NRW.

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