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Beschlussvorlage

Satzung des Kreises Recklinghausen über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen nach den Vorschriften des Geflügelfleischhygienerechtes für den Zeitraum ab dem 01.01.2006

30/007 23.11.2005 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 30/007 sieht die Verabschiedung einer neuen Satzung des Kreises Recklinghausen vor, welche die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen nach den Vorschriften des Geflügelfleischhygienerechts ab dem 1. Januar 2006 regelt. Der Kreis ist für die Untersuchung von Schlachttieren und Fleisch bei Geflügel sowie für die Hygieneüberwachung in verschiedenen Betrieben, wie etwa Schlacht-, Zerlegungs- und Verarbeitungsbetrieben sowie Kühlhäusern, zuständig.

Eine Änderung der bisherigen Satzung aus dem Jahr 2001 ist aufgrund von Neukalkulationen der Gebührenhöhe erforderlich. Die Anpassung der Stundensätze ergibt sich aus veränderten Personalkosten. Während die Stundensätze für den Tierarzt und den Geflügelfleischkontrolleur um etwa 0,30 Euro sinken, da der zu veranschlagende Arbeitgeberanteil für das Jahr 2kom 2006 geringer ausfällt, steigt der Stundensatz für Lebensmittelkontrolleur um circa 0,30 Euro. Letzteres begründet sich durch eine Anpassung der Personalkosten nach den Vorgaben der KGSt.

Die Vorlage berücksichtigt zudem die rechtlichen Änderungen durch das Inkrafttreten des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches am 7. September 2005. Obwohl das Geflügelfleischhygienegesetz außer Kraft getreten ist, stellt das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen klar, dass die Gebührenerhebung weiterhin auf der Grundlage des Fleisch- und Geflügelfleischhygienekostengesetzes Nordrhein-Westfalen erfolgt. Die rechtliche Grundlage für die Erhebung kostendeckender Gebühren bleibt somit bestehen.

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