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Beschlussvorlage

Satzung des Kreises Recklinghausen über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Fleischhygiene ab dem 01.01.2007

30/009 22.11.2006 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Mit der Beschlussvorlage 30/009 wird dem Kreistag eine neue Satzung zur Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Fleischhygiene vorgelegt, die zum 1. Januar 2007 in Kraft treten soll. Die Neuregelung ist erforderlich, um die Anpassungen im EU- und Landesrecht, insbesondere die Verordnung (EG) Nr. 882/2004, rechtswirksam umzusetzen.

Die Verwaltung strebt die Erhebung kostendeckender Gebühren an. Dies begründet die Verwaltung damit, dass die Anwendung der gesetzlichen Mindestgebühren zu einem jährlichen Deckungsdefizit von fast 700.000 Euro führen würde, welches über die Kreisumlage ausgeglichen werden müsste. Angesichts der Haushaltslage des Kreises sowie der finanziellen Situation der kreisangehörigen Städte, die sich im Nothaushaltsrecht befinden, wird die Erhebung der Kosten als geboten und vertretbar dargestellt. Die Gebühren sollen die Kosten für Personal, Ausrüstung, Probenahmen und Laboruntersuchungen decken.

Gleichzeitig sieht die Vorlage eine Gebührensenkung für die Schlachthöfe in Oer-Erkenschwick und Recklinghausen vor. Im Schlachthof Oer-Erkenschwick reduziert sich die Gebühr um 0,24 Euro pro Schwein, im Schlachthof Recklinghausen um 0,14 Euro pro Schwein. Diese Senkung wird durch die Verwendung vorhandener Überschüsse aus Vorjahren ermöglicht. Die Satzung differenziert zudem zwischen öffentlichen Schlachthöfen, Groß- und Kleinbetrieben sowie Hausschlachtungen, was unter anderem auf unterschiedlichen Vergütungsstrukturen des Fleischbeschaupersonals basiert.

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