Fleischbeschaugebühren Erste Satzung des Kreises Recklinghausen vom .08.2007 zur Änderung der Satzung des Kreises Recklinghausen vom 21.12.2006 über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Fleischhygiene
✦ KI-Zusammenfassung
Der Kreisausschuss hat eine Beschlussvorlage zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Fleischhygiene vorgelegt. Die Änderung der bestehenden Satzung vom 21. Dezember 2006 sieht vor, die Gebühren für die Fleischbeschau bei Schweinen, die im öffentlichen Schlachthof Oer-Erkenschwick geschlachtet werden, von bisher 1,27 Euro auf 1,13 Euro pro Tier zu senken.
Grund für diesen Vorschlag ist die Entwicklung der Zahlen im ersten Halbjahr 2007. Laut der Verwaltung ist das Schlachtaufkommen an Schweinen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum deutlich gestiegen, während die Kosten für das zuständige Untersuchungspersonal nur geringfügig zugenommen haben. Die Senkung der Gebühr soll die Kostenstruktur an diese neue Situation anpassen.
Zudem soll die Satzung angepasst werden, um den aktuellen Änderungen der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung Rechnung zu tragen. Für die Untersuchung von Geflügelfleisch soll künftig mindestens eine Gebühr erhoben werden, die sich nach den Beträgen der entsprechenden Tarifstelle des Allgemeinen Gebührentarifs richtet. Die Verwaltung betont in der Vorlage, dass die Gebühren die Kosten der amtlichen Kontrollen nicht überschreiten dürfen, die Erhebung der Gebühren jedoch zur Kostendeckung und zur Vermeidung einer zusätzlichen Belastung der kreisangehörigen Städte durch die Kreisumlage notwendig sei. Die Änderungen sollen ab dem 1. September 2007 in Kraft treten.
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