Naturschutzrechtliche Befreiung für eine Lippefähre in Haltern am See - Flaesheim Kreistagsbeschluss vom 23.02.2015
✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 2015/048 befasst sich mit dem Antrag auf eine naturschutzrechtliche Befreiung für den Bau und Betrieb einer Lippefähre im Bereich Flaesheim in Haltern am See. Das Projekt ist Teil des Arbeitskreises „2Stromland“, der die Erlebbarkeit des Natura2000-Gebietes „Lippeaue“ für die Freizeitnutzung fördern möchte und eine Anbindung der Gebiete „Haard“ und „Halterner Stauseen“ für Radfahrer und Wanderer anstrebt.
Der Landschaftsbeirat sprach dem Vorhaben in seiner Sitzung vom 28. Januar 2015 widersprechend aus. Die Begründung des Beirats umfasst die vermeidbare Notwendigkeit des Eingriffs aufgrund nahegelegener Brückenquerungen, mögliche Beeinträchtigungen von Renaturierungsmaßnahmen sowie die Gefahr von Störungen in angrenzenden Bereichen. Zudem wurde die Unzulänglichkeit der Kompensationsmaßnahmen angeführt.
Die Stadt Haltern am See nahm zu diesen Punkten Stellung und verwies auf die Standortwahl als Ergebnis von Untersuchungen sowie auf Zusagen zur Wegabbindung und zur Umsetzung von Überkompensationsmaßnahmen. Die untere Landschaftsbehörde bewertete den Widerspruch des Landschaftsbeirats als nicht berechtigt, da das Vorhaben im öffentlichen Interesse liege und die Erhaltungsziele des FFH-Gebietes nicht beeinträchtigt würden.
Der Kreistag hat den Widerspruch des Landschaftsbeirats in der Sitzung am 23. Februar 2015 zurückgewiesen. Eine Erteilung der Befreiung durch die untere Landschaftsbehörde steht noch aus, da die erforderlichen Unterlagen der Stadt Haltern am See noch nicht vollständig vorliegen.
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