Vorschlag zur Wahl eines ordentlichen und eines stellvertretenden Mitglieds für den Verbandsrat des Lippeverbandes
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2015/074 des Kreisausschusses befasst sich mit der Besetzung der Vertretung für die Kreise Unna, Wesel und Recklinghausen im Verbandsrat des Lippeverbandes. Da die Amtsperiode der derzeitigen Mitglieder und ihrer Stellvertreter in diesem Jahr endet, steht eine Neubesetzung an.
Gemäß den gesetzlichen Regelungen des Gesetzes über den Lippeverband besitzen alle Kreise, die ganz oder teilweise im Verbandsgebiet liegen, gemeinsam ein Vorschlagsrecht für einen Sitz im Verbandsrat. Die beteiligten Kreise Unna, Wesel und Recklinghausen haben sich darauf geeinigt, dass der Kreis Recklinghausen die Vertretung im Verbandsrat übernehmen soll.
Die Vorlage schlägt vor, den Landrat als ordentliches Mitglied und eine weitere Person als stellvertretendes Mitglied für den Verbandsrat zu wählen. Die Wählbarkeit ist an Voraussetzungen geknüpft, unter anderem an die Mitgliedschaft oder eine berufliche Tätigkeit beim Verband sowie an das Fehlen von Unvereinbarkeiten, wie etwa eine gleichzeitige Funktion als Delegierte oder Delegierter in der Verbandsversammlung. Zudem dürfen Personen, die in einem Dienstverhältnis zu einem anderen Mitglied stehen oder dem Widerspruchsausschuss angehören, nicht gewählt werden. Die Wahl erfolgt gemäß der Kommunalorganisationsgesetzgebung des Landes Nordrhein-Westfalen durch Erhalt der Mehrheit der gültigen Stimmen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 179 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 30207100073