Kreis Recklinghausen Transparent

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Beschlussvorlage

Gründung einer Vestischen Grunderwerbs- und Vermögensgesellschaft für den Kreis Recklinghausen mbH (VGV)

2015/018 03.02.2015 Kreistag

✦ KI-Zusammenfassung

Der Kreistag wird über die Gründung der „Vestischen Grunderwerbs- und Vermögensgesellschaft für den Kreis Recklinghausen mbH“ (VGV) beraten. Ziel der Gesellschaft ist es, die Entwicklung des Kreisgebiets im Sinne öffentlicher Interessen zu steuern, indem Flächen für Gewerbe- und Industriestandorte, Ausgleichs- und Ersatzflächen, Flächen für den Artenschutz sowie Freizeitstandorte erworben, veräußert und verwaltet werden. Die Gründung erfolgt als nicht-wirtschaftliche Betätigung gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.

Die Gesellschaft soll die Sicherung von Grundstücken für regionale Entwicklungsziele ermöglichen, etwa durch den Erwerb von Flächen zur späteren Weitergabe an die newPark GmbH. Die Geschäftsführung der Gesellschaft soll nebenamtlich durch Personal der Kreisverwaltung erfolgen. Die Gesellschafterversammlung wird aus drei Personen bestehen, darunter der Landrat.

Die für die Gründung erforderlichen Mittel werden aus den ZIRE zur Verfügung gestellt. Für den Erwerb von Grundstücken stellt der Kreis der Gesellschaft jeweils Mittel bereit, wobei durch den Kauf ein Aktivtausch in der Bilanz erfolgt, sodass die Haushalte von Kreis und Kommunen nicht belastet werden. Die Veräußerung der erworbenen Flächen soll mindestens zum Ankaufswert zuzüglich der Gesellschaftsaufwendungen erfolgen, sofern die regionale Entwicklung den Vorgaben des Kreises entspricht. Das Modell wurde mit der Bezirksregierung abgestimmt, welche die Vorgehensweise vorbehaltlich der kommunalaufsichtlichen Prüfung unterstützt.

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