Gebührenerhebung auf dem Gebiet der Fleischhygiene Änderungssatzungen des Kreises Recklinghausen für den Zeitraum vom 01.09.2007 – 31.03.2013 für den Schlachthof der Fa. Westfleisch Erkenschwick GmbH in Oer-Erkenschwick
✦ KI-Zusammenfassung
Der Kreistag des Kreises Recklinghausen wird im Rahmen einer Beschlussvorlage zur Änderung mehrerer Satzungen über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Fleischhygiene aufgerufen. Hintergrund der Vorlage sind Urteile des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen aus den Jahren 2014, die den Kreis dazu verpflichten, für den Zeitraum vom 1. September 200ordnung 2007 bis zum 31. März 2013 neue Satzungen und Gebührenbescheide zu erlassen.
Die vorgeschlagenen Änderungen umfassen die zweite Änderungssatzung von 2006, die erste Änderungssatzung von 2007 und 2009 sowie die fünfte Änderungssatzung von 2010. Im Gegensatz zu früheren Kalkulationen, die auf Prognosen basierten, beruhen die neuen Gebührensätze auf den tatsächlich angefallenen Kosten der jeweiligen Jahresabschlüsse. Die Gebühren für die Fleischbeschau von Schweinen im Schlachthof der Westfleisch Erkenschwick GmbH in Oer-Erkenschwick werden dadurch für die genannten Zeiträume sowohl erhöht als auch gesenkt.
Die Verwaltung führt aus, dass die Gebührensätze auf den realen Kosten für Personal, Verwaltung, Probenahme und Laboruntersuchungen basieren, um eine Kostendeckung zu gewährleisten und eine zusätzliche Belastung der kreisangehörigen Städte durch die Kreisumlage zu vermeiden. Aus den neu berechneten Jahresabschlüssen ergibt sich zudem eine Forderung gegenüber der Westfleisch Erkenschwick GmbH in Höhe von insgesamt 160.828,06 Euro, die vom Unternehmen zu erstatten ist. Die Rechtsgültigkeit der Erhebung der Zerlegegebühr wurde durch die Zurückweisung von Nichtzulassungsbeschwerden durch das Bundesverwaltungsgericht bestätigt.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20150903161532
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20150903161545