Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit Recklinghausen -Vorschlag zur Benennung von Mitgliedern für die 13. Amtsperiode ab dem 01.07.2016-
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2015/152 des Landrats betrifft die Benennung von Mitgliedern für die Gruppe der öffentlichen Körperschaften im Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit Recklinghausen. Da die aktuelle 12. Amtszeit am 30. Juni 2016 endet, wird für die darauffolgende 13. Amtsperiode, die am 1. Juli 2016 beginnt, ein Vorschlag für die Neubesetzung der vier ordentlichen Sitze unterbreitet.
Die vorgeschlagenen Personen für die neue Amtsperiode sind die Fachbereichsleitung des Jobcenters Kreis Recklinghausen, die erste Beigeordnete der Stadt Marl, der erste Beigeordnete der Stadt Haltern am See sowie die Fachdienstleitung für Markt und Integration des Jobcenters Kreis Recklinghausen.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Sozialgesetzbuches III erfolgt die endgültige Berufung der Mitglieder durch den Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit. Die Vorschlagsberechtigung für die Gruppe der öffentlichen Körperschaften liegt bei der Bezirksregierung Münster in ihrer Funktion als gemeinsame Rechtsaufsichtsbehörde der beteiligten Gemeinden und Gemeindeverbände. Die gesetzlichen Bestimmungen schreiben vor, dass die Mitglieder Vertreter der Gemeinden, Gemeindeverbände oder der Gemeindeaufsichtsbehörde sein müssen, die im Bezirk der Agentur für Arbeit Recklinghausen tätig sind. Zudem ist bei der Besetzung die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern zu berücksichtigen. Stellvertretende Mitglieder werden nicht durch die vorschlagsberechtigten Stellen, sondern durch die jeweiligen Gruppen der Verwaltungsausschüsse vorgeschlagen.
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