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Beschlussvorlage

Entscheidung über eine Beschwerde nach §§ 18 Abs. 4 i.V.m. 46 b Kommunalwahlgesetz NRW gegen die Zurückweisung eines Wahlvorschlages für die Wahl der Hauptverwaltungsbeamtinnen und -beamten am 13.09.2015 durch den Wahlausschuss der Stadt Castrop-Rauxel

2015/091 05.08.2015

✦ KI-Zusammenfassung

Der Wahlausschuss des Kreises befasst sich mit der Beschwerde der Vertrauensperson eines Wahlvorschlags der Partei „FREIE UNION“ gegen die Entscheidung des Wahlausschusses der Stadt Castrop-Rauxel vom 28. Juli 2015. Gegenstand der Beschwerde ist die Zurückweisung des Wahlvorschlags für die Wahl der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters am 13. September 2015.

Die Partei hatte einen Kandidaten aufgestellt, musste jedoch für die Zulassung des Wahlvorschlags mindestens 250 gültige Unterstützungsunterschriften vorlegen. Bei der Einreichung des Wahlvorschlags am 27. Juli 2015 wurden 252 Formblätter vorgelegt. Eine Vorprüfung durch das Wahlamt der Stadt Castrop-Rauxel ergab jedoch, dass lediglich 220 Unterschriften als gültig eingestuft werden konnten. Die Gründe für die Nichtanerkennung von 32 Unterschriften umfassten unter anderem fehlende Angaben zum Geburtsdatum oder zur Anschrift, Unstimmigkeiten bei der Staatsangehörigkeit sowie fehlende oder unklare Unterschriften.

Die Beschwerdeführerin machte geltend, dass bestimmte Unterschriften zu Unrecht nicht anerkannt worden seien und zudem eine zeitweise fehlende Verfügbarkeit von amtlich gesiegelten Formblättern die Sammlung der Unterschriften erschwert habe. Die rechtliche Prüfung ergab, dass die Beanstandungen der Stadtverwaltung nachvollziehbar waren und die erforderliche Mindestanzahl an Unterschriften somit nicht erreicht wurde. Die Verantwortung für die Vollständigkeit der Unterlagen liege beim Wahlvorschlagsträger. Die Beschwerde wird daher als unbegründet zurückgewiesen.

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