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Beschlussvorlage

Widerspruch des Landschaftsbeirates gegen die naturschutzrechtliche Befreiung für eine Lippefähre in Haltern am See - Flaesheim

2015/019 06.02.2015 Kreistag

✦ KI-Zusammenfassung

Der Kreistag befasst sich mit der Beschlussvorlage 2015/019 bezüglich des Widerspruchs des Landschaftsbeirates gegen eine naturschutzrechtliche Befreiung. Hintergrund ist die geplante Errichtung einer Lippefähre im Bereich Flaesheim durch die Stadt Haltern am See. Das Projekt ist Teil des Arbeitskreises „2Stromland“, der im Rahmen des Wettbewerbs „Erlebnis.NRW“ zur naturnahen touristischen Erschließung des Natura-2000-Gebietes „Lippeaue“ ausgewählt wurde.

Der Landschaftsbeirat widersprach der beabsichtigten Befreiung von den Geboten und Verboten des Landschaftsgesetzes NRW. Die Begründung des Beirats umfasst die vermeidbare Notwendigkeit des Bauvorhabens aufgrund nahegelegener Brückenquerungen, mögliche Beeinträchtigungen von Renaturierungsmaßnahmen sowie die Gefahr von Störungen durch neue Zuwegungen. Zudem wurde die Unzulänglichkeit der Kompensationsmaßnahmen angeführt.

Die Stadt Haltern am See und die untere Landschaftsbehörde halten den Widerspruch für unberechtigt. Die Stadt führt an, dass der Standort für die touristische Vernetzung von Erholungsräumen wie der Haard und den Halterner Stauseen optimal gewählt wurde und die Kritik zur Wegführung durch entsprechende Auflagen entkräftet werden kann. Die untere Landschaftsbehörde stützt die Befreiung mit der Begründung, dass das Vorhaben im öffentlichen Interesse liege, die FFH-Ziele nicht beeinträchtige und die Eingriffsfolgen durch landschaftspflegerische Maßnahmen sowie die Anlage eines neuen Biotops vollständig kompensiert würden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Widerspruch des Landschaftsbeirates als unberechtigt einzustufen.

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