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Beschlussvorlage

Erarbeitung einer verbindlichen Pflegebedarfsplanung für den Kreis Recklinghausen

2015/050 08.04.2015 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung des Kreises Recklinghausen hat eine Beschlussvorlage zur Erarbeitung einer verbindlichen Pflegebedarfsplanung vorgelegt. Grundlage hierfür ist das im Oktober 2014 in Kraft getretene Gesetz zur Entwicklung und Stärkung einer demographiefesten, teilhabeorientierten Infrastruktur sowie zur Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität von Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen, Menschen mit Behinderung und deren Angehörige (GEPA NRW). Dieses Gesetz umfasst das Alten- und Pflegegesetz (APG NRW) sowie das Wohn- und Teilhabegesetz (WTG NRW).

Gemäß den gesetzlichen Vorgaben ist der Kreis verpflichtet, eine örtliche Planung zu erstellen, die alle zwei Jahre die vorhandenen Angebote sowie deren Qualität und Quantität bewertet. Die vorliegende Vorlage sieht vor, dass die Verwaltung die Voraussetzungen für eine verbindliche Pflegebedarfsplanung erarbeitet, die durch den Kreistag beschlossen werden kann. Ein solches Instrument ermöglicht es der Kommune, die Förderung für teil- und vollstationäre Pflegeeinrichtungen an eine vorherige Bedarfsbestätigung zu knüpellen und so die Entwicklung der Pflegeinfrastruktur mitzugestalten.

Da für eine rechtssichere Planung nachvollziehbare Parameter und eine fundierte Datengrundlage erforderlich sind, schlägt die Verwaltung vor, bis Ende 2015 eine Bestandsaufnahme der Pflegesituation durchzuführen. Diese soll unter wissenschaftlicher Begleitung erfolgen, um ein Berechnungsmodell zu entwickeln und die Herausforderungen der zukünftigen Versorgung sowie die Arbeitsmarktsituation im Pflegebereich zu analysieren.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 197 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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