Wahlausschuss des Kreises für die Wahl der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister am 13.09.2015
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2015/002 des Landrats betrifft die Bildung des Wahlausschusses des Kreises für die anberaumte Wahl der Bürgermeister und Landräte am 13. September 2015. Hintergrund der Vorlage ist die Festlegung des Termins durch das Ministerium für Inneres und Kommunales, da die Amtszeit der am 30. August 2009 gewählten Amtsträger am 20. Oktober 2015 endet.
Der Wahlausschuss des Kreises übernimmt im Rahmen dieser Wahl die Funktion, über Beschwerden gegen die Zulassung oder Nichtzulassung von Wahlvorschlägen zu entscheiden, sofern die Zuständigkeit nicht beim Landeswahlausschuss liegt. Um die Fristen einzuhalten, wird eine Sitzung des Ausschusses für den 14. August 2015 vorgeschlagen.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Kommunalwahlgesetzes NRW besteht der Ausschuss unter dem Vorsitz des Landrats aus einer Anzahl von 4, 6, 8 oder 10 Beisitzern. Für jede gewählte Person soll zudem eine persönliche Stellvertretung bestimmt werden. Die Besetzung des Ausschusses kann neben Mitgliedern des Kreistags auch durch sachkundige Bürger erfolgen, sofern keine Unvereinbarkeit vorliegt. Als Ausschlusskriterium ist festgelegt, dass Bewerber für das Amt des Bürgermeisters nicht Mitglied des Wahlausschusses sein dürfen und eine gleichzeitige Mitgliedschaft in mehreren Wahlorganen ausgeschlossen ist. Die Vorlage sieht vor, die Anzahl der Beisitzer festzulegen und die entsprechenden Personen für die Beisitzerämter sowie die Stellvertretungen zu wählen.
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