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Beschlussvorlage

Offenlage Landschaftsplan Haltern

2015/003 09.01.2015

✦ KI-Zusammenfassung

Der Ausschuss für Landschaftsplanung, Umweltfragen und Bauangelegenheiten hat die öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Landschaftsplan Haltern beschlossen. Der Entwurf wurde nach einer vorangegangenen Bürgerbeteiligung konkretisiert und soll nun gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Landschaftsgesetzes NRW öffentlich einsehbar gemacht werden. Parallel dazu erfolgt die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.

Der Landschaftsplan umfasst eine Gesamtfläche von etwa 11.320 Hektar in den Stadtgebieten von Haltern am See und Dorsten. Er deckt den Landschaftsraum nördlich der Lippe sowie den Waldbereich der Hohen Mark ab. Inhaltlich werden Entwicklungsziele zur Erhaltung und Anreicherung der Landschaft sowie spezifische Ziele für die Halterner Stauseenlandschaft und Bachauenbereiche festgelegt. Der Plan integriert fünf bestehende Naturschutzgebiete und sieht die Ausweisung von 13 weiteren Naturschutzgebieten auf einer Fläche von circa 2.250 Hektar vor. Zudem werden neun Landschaftsschutzgebiete, vier Naturdenkmale und ein geschützter Landschaftsbestandteil festgesetzt.

Der weitere Verfahrensablauf sieht für das Frühjahr 2015 die Auswertung der Stellungnahmen sowie einen anschließenden Satzungsbeschluss durch den Kreistag vor. Die Rechtskraft des Plans wird für Januar 2016 angestrebt. Die Kosten für die im Plan beschriebenen Maßnahmen werden nach den Förderrichtlinien des Landes durch Zuwendungen sowie durch zweckgebundene Ersatzgelder gedeckt, sodass keine Belastung des Kreishaushaltes entsteht. Der Entwurf ist digital auf der Internetseite des Kreises Recklinghausen einsehbar.

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