Wiederwahl von Kreisdirektor Roland Butz
✦ KI-Zusammenfassung
Der Kreistag des Kreises Recklinghausen wird in seiner Sitzung am 23. Februar 2015 über die Wiederwahl des Kreisdirektors entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, den am 1. Juli 2007 gewählten Kreisdirektor mit Wirkung vom 1. Juli 2015 für eine weitere Amtszeit von acht Jahren wieder zu wählen. Damit übernimmt der Kreisdirektor erneut die Funktion als allgemeiner Vertreter des Landrates.
Die aktuelle Amtszeit endet planmäßig am 30. Juni 2015. Gemäß der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sowie der Hauptsatzung des Kreises Recklinghausen ist eine Wiederwahl frühestens sechs Monate vor dem Ausscheiden aus dem Amt möglich. Besteht die Wiederwahl, ist der Kreisdirektor grundsätzlich zur Weiterführung des Amtes verpflichtet, sofern die Entscheidung spätestens drei Monate vor Ablauf der Dienstzeit getroffen wird.
Sollte der Kreistag gegen eine Wiederwahl entscheiden, muss die Stelle des allgemeinen Vertreters des Landrates öffentlich ausgeschrieben werden. Die Festlegung der wesentlichen Inhalte für eine solche Ausschreibung würde durch den Kreistag auf Grundlage einer weiteren Verwaltungsvorlage im Mai 2015 erfolgen. Die Entscheidung über die Besetzung der Stelle ist somit Gegenstand der anstehenden Beratung im Kreistag.
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