Feststellung des Jahresabschlusses 2012 und Entlastung des Landrats
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2015/029 des Kreisausschusses befasst sich mit der Feststellung des Jahresabschlusses des Kreises Recklinghausen für das Geschäftsjahr 2012 sowie der Entlastung des Landrates. Der Entwurf des Jahresabschlusses wurde von der Verwaltung aufgestellt und im Februar 2015 dem Kreistag vorgelegt. Im Rahmen der Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner, die im Auftrag des Rechnungsprüfungsausschusses tätig wurde, wurde ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erstellt. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis dieser Prüfung in seiner Sitzung am 5. Mai 2015 als eigenen Schlussbericht erklärt.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 weist eine Bilanzsumme von 525.903.221,72 € aus. In der Ergebnisrechnung wird ein Jahresüberschuss in Höhe von 11.713.770,46 € ausgewiesen. Zur Verwendung dieses Überschusses sieht die Verwaltung vor, nach Verrechnung des Verlustvortrages aus dem Vorjahr sowie unter Berücksichtigung bestehender Rücklagen, Beträge der Ausgleichsrücklage und der Allgemeinen Rücklage zuzuführen. Konkret sollen 3.058.184,63 € der Ausgleichsrücklage und 5.788.773,67 € der Allgemeinen Rücklage zugeführt werden. Ziel dieser Maßnahme ist der Abbau der Überverschuldung der Kreisverwaltung. Parallel zur Feststellung des Abschlusses wird die Entlastung des Landrates für das Jahr 2012 beantragt.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20150505133538