Vestische Grunderwerbs- und Vermögensgesellschaft Kreis Recklinghausen mbH (VGV): Bestellung der Mitglieder und Stellvertreter für die Gesellschafterversammlung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2015/031 des Kreisausschusses befasst sich mit der Bestellung der Mitglieder und Stellvertreter für die Gesellschafterversammlung der Vestischen Grunderwerbs- und Vermögensgesellschaft Kreis Recklinghausen mbH (VGV). Gemäß dem Gesellschaftsvertrag der VGV setzt sich die Gesellschafterversammlung aus drei Vertretern zusammen. Da der Landrat gemäß der Kommunalordnung Nordrhein-Westfalen bei der Benennung von Vertretern des Kreises als Teil der Vertretung zählt, müssen durch den Kreistag zwei weitere Mitglieder sowie deren Stellvertreter gewählt werden.
In der vorangegangenen Sitzung des Kreistags am 23. Februar 2015 wurde ein einheitlicher Wahlvorschlag, der zwei bestimmte Personen umfasste, in zwei Abstimmungsrunden jeweils mit Gegenstimmen abgelehnt. In der Folge ist die Bestellung der Vertreter nun nach den Grundsätzen der Verhältniswahl durchzuführen. Als erster Vertreter ist der Landrat vorgesehen, wobei der Kreisdirektor als Stellvertreter fungiert. Die Verwaltung empfiehlt zudem die zusätzliche Bestellung von Stellvertretern, um die Beschlussfähigkeit der Gesellschafterversammlung und die Handlungsfähigkeit der Gesellschaft sicherzustellen. Der Landrat verfügt im Rahmen dieser Wahl über ein Stimmrecht.
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