Feststellung des Jahresabschlusses 2013 und Entlastung des Landrats
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2015/033 des Kreisausschusses befasst sich mit der Feststellung des Jahresabschlusses des Kreises Recklinghausen für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2013 sowie der Entlastung des Landrates. Der Entwurf des Jahresabschlusses wurde von der Verwaltung aufgestellt und durch eine externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Die Prüfung ergab einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
Der Jahresabschluss weist eine Bilanzsumme von 527.862.347,15 Euro aus. In der Ergebnisrechnung wird ein Jahresüberschuss in Höhe von 21.165.618,00 Euro ausgewiesen. Die Verwaltung schlägt vor, diesen Überschuss nach Verrechnung des Verlustvortrages aus dem Vorjahr sowie unter Berücksichtigung bestehender Rücklagen dem Eigenkapital zuzuführen. Nach der geplanten Zuweisung belaufen sich die Beträge in der Ausgleichsrücklage auf 10.020.422,03 Euro und in der Allgemeinen Rücklage auf 19.992.154,27 Euro.
Zusätzlich zur Feststellung des Abschlusses sieht die Vorlage die Erteilung der Entlastung für den Landrat gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung vor. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis der Prüfung im Rahmen seiner Sitzung am 1. September 2015 beraten. Die entsprechenden Unterlagen und der Prüfbericht werden den Fraktionen des Kreistages zur Verfügung gestellt. Der festgestellte Jahresabschluss ist der zuständigen Aufsichtsbehörde anzuzeigen und öffentlich bekannt zu machen.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20150908140056