Feststellung des Jahresabschlusses 2014 und Entlastung des Landrats
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage zum Thema Jahresabschluss 2014 des Kreises Recklinghausen sieht die Feststellung des Abschlusses sowie die Entlastung des Landrates vor. Der Entwurf des Jahresabschlusses wurde von der Verwaltung erstellt, vom Landrat bestätigt und dem Kreistag zur Prüfung vorgelegt.
Die Prüfung des Abschlusses wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner GmbH durchgeführt. Dabei wurden im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf geringfügige Korrekturen und redaktionelle Änderungen vorgenommen. Der Rechnungsprüfungsausschuss wird das Ergebnis der Prüfung in seiner Sitzung am 13. November 2015 beraten.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 weist eine Bilanzsumme von 526.401.302,33 Euro und ein Eigenkapital von 44.389.019,78 Euro aus. In der Ergebnisrechnung wird ein Jahresüberschuss in Höhe von 14.208.099,24 Euro ausgewiesen. Die Verwaltung schlägt vor, diesen Überschuss nach Verrechnung des Gewinnvortrages und Berücksichtigung bestehender Rücklagen dem Eigenkapital zuzuführen. Nach der Beschlussfassung werden die Ausgleichsrücklage, die Allgemeine Rücklage sowie die Sonderrücklage in den entsprechenden Beträgen in der Bilanz ausgewiesen.
Unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Rechnungsprüfungsausschusses wird vorgeschlagen, dem Landrat für das Jahr 2014 die Entlastung gemäß der Gemeindeordnung zu erteilen. Der festgestellte Abschluss ist der Aufsichtsbehörde anzuzeigen und öffentlich bekannt zu machen.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20151029144531