Einbringung des Entwurfs des Jahresabschlusses 2014
✦ KI-Zusammenfassung
Der Kreistag hat im Rahmen der Beschlussvorlage 2015/036 den Entwurf des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2014 zur Kenntnis genommen. Mit diesem Beschluss wird der Entwurf zur weiteren Prüfung gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen sowie der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.
Der Jahresabschluss dient dazu, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schuldens-, Ertrags- und Finanzlage der Kreisverwaltung Recklinghausen darzustellen. Für die Prüfung der Abschlüsse der Jahre 2013 und 2014 wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner beauftragt. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 ist für die Monate September und Oktober 2015 angesetzt.
Nach Abschluss der Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wird der Rechnungsprüfungsausschuss den geprüften Abschluss voraussichtlich Anfang November 2015 zur Beschlussfassung vorlegen. Die endgültige Feststellung des Jahresabschlusses durch den Kreistag ist für die Sitzung am 23. November 2015 vorgesehen.
Aufgrund des engen Zeitplans wird eine Zusammenfassung des Jahresabschlusses sowie die daraus resultierende Bilanz und Ergebnisrechnung als Tischvorlage in der Sitzung am 28. September 2015 ausgelegt. Den Fraktionen sowie den Vorsitzenden und Stellvertreterinnen und Stellvertietern des Rechnungsprüfungsausschusses werden Papierausfertigungen zur Verfügung gestellt. Zudem erhalten alle Mitglieder des Kreistages einen Datenträger mit den Gesamtdaten; eine Entwurfsversion wird zudem im Internet zum Download bereitgestellt.
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