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Beschlussvorlage

Wahl eines Nachfolgers für ein ordentliches und ein stellvertretendes Mitglied mit beratender Stimme in den Sozial- und Gesundheitsausschuss

2015/097 11.08.2015 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Im Kreisausschuss steht die Neubesetzung von zwei Mitgliedern mit beratender Stimme im Sozial- und Gesundheitsausschuss zur Entscheidung. Die Vorlage 2015/097 regelt die Nachfolge für die Vertreter der anerkannten Wohlfahrtsverbände, die dem Ausschuss gemäß § 41 Abs. 6 der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen als sachkundige Einwohner angehören.

Für die Position des ordentlichen Mitglieds wird die Wahl eines Nachfolgers für den bisherigen Vertreter des Diakonischen Werkes vorgeschlagen. Der bisherige Vertreter ist seit dem 1. Juli 2015 im Ruhestand; die Nachfolge wird durch die Person besetzt, welche die Geschäftsführung des Diakonischen Werkes übernommen hat.

Zudem wird die Wahl einer Nachfolgerin für das stellvertretende Mitglied vorgeschlagen, welches die AWO vertrat. Der bisherige Stellvertreter steht aufgrund eines Funktionswechsels nicht mehr für das Gremium zur Verfügung. Die Wahl erfolgt gemäß § 35 Abs. 2 der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen. Ein Vorschlag gilt als angenommen, sofern er mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erreicht. Die Beratung im Kreisausschuss ist für den 21. September 2015 angesetzt, die anschließende Vorlage für den Kreistag am 28. September 2015 vorgesehen.

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