Förderung ambulanter komplementärer Dienste im Kreis Recklinghausen vom 01.01.2016 bis 31.12.2018
✦ KI-Zusammenfassung
Der Kreistag des Kreises Recklinghausen wird über die Fortführung der Förderung für ambulante komplementäre Dienste im Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2018 beraten. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, die Angebote des Netzwerkes soziale Beratung und Unterstützung im Alter für ein Leben zu Hause wie bisher durch den Kreis zu fördern. Das jährliche Förderbudget soll dabei unverändert bei 860.000 Euro verbleiben.
Die Förderung der seit 2006 flächendeckenden Angebote in allen zehn kreisangehörigen Städten verfolgt das Ziel, eine altersgerechte Versorgung in der eigenen Wohnung zu gewährleisten und vorzeitige stationäre Heimaufnahmen zu verzögern. Die Finanzierung erfolgt auf Basis von Leistungsvereinbarungen, die als Zuschuss zu den Personalkosten unter Berücksachtung von Sachkosten und Eigenleistungen der Anbieter gewährt werden.
Die Verwaltung führt aus, dass die konsequente Umsetzung der Förderkonzeption im Zeitraum von 2005 bis 2014 zu einer Nettoeinsparung bei den Heimpflegekosten des Sozialhilfeträgers von insgesamt mehr als 15 Millionen Euro geführt hat. Durch die ambulanten Dienste konnten laut vorliegenden Daten zahlreiche Heimaufnahmen hinausgezögert werden, was die Kosten für den Kreis senkt. Ein Wegfall der Förderung würde nach Angaben der Verwaltung zum Erlöschen der kreisweiten Versorgung führen und die Kosten für den Sozialhilfeträger erhöhen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 31203100036
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20150319110735