Eingliederungshilfe für behinderte Menschen – Erhöhung der Stundensätze für Familienunterstützende Dienste (FuD) und Integrationshelfer
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage des Kreises Recklinghausen sieht eine Anpassung der Vergütungssätze im Bereich der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen vor. Im Fokus stehen dabei die Familienunterstützenden Dienste (FuD) sowie die Integrationshelfer für die Schulassistenz.
Für die Familienunterstützenden Dienste, die unter anderem die Freizeitbegleitung zur Förderung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben umfassen, sollen die Stundensätze ab dem 1. April 2015 angehoben werden. Die neuen Sätze belaufen sich auf 29,67 €, 24,72 € und 14,83 €, je nach Art der Beschäftigung (Minijob, Aufwandsentschädigung oder Bundesfreiwilligendienst/FSJ). Ab dem Jahr 2016 soll eine jährliche Dynamisierung erfolgen, die sich an der Lohnentwicklung im öffentlichen Dienst orientiert. Ein Mehraufwand von schätzungsweise 20.000 bis 25.000 Euro im Jahr 2016 wird hierbei erwartet, wobei die Gesamtausgaben voraussichtlich die Grenze von 350.000 Euro nicht überschreiten werden.
Im Bereich der Integrationshelfer für die Schulassistenz soll der Stundensatz für FSJ-Leistende ab dem Schuljahr 2015/2016 von 13,70 € auf 14,00 € erhöht werden. Eine künftige Anpassung pro Schuljahr ist vorgesehen, wobei die Berechnung auf einer Mischkalkulation aus der Entwicklung der Bundesmittel für FSJ-Leistende und der Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst basieren kann. Für das Schuljahr 2015/2016 wird mit einer Kostensteigerung von etwa 50.000 Euro gerechnet.
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