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Berichtsvorlage

Erbschaftsfonds Jahresbericht 2014 gem. § 7 der Richtlinie des Kreises Recklinghausen über die Gewährung von Hilfen aus den für soziale Zwecke zufließenden privaten Mitteln (Erbschaft) in der Fassung des Kreistagsbeschlusses vom 05.10.2009

2015/040 12.03.2015

✦ KI-Zusammenfassung

Die Berichtsvorlage 2015/040 informiert den Sozial- und Gesundheitsausschuss über den Jahresbericht 2014 des Erbschaftsfonds des Kreises Recklinghausen. Grundlage der Vorlage ist die Richtlinie über die Gewährung von Hilfen aus privaten Mitteln, die durch eine Erbschaft im Jahr 1991 in Höhe von 314.510,02 Euro an den Kreis zugeflossen ist. Die jährlichen Zinserträge aus diesem Betrag sind für soziale Zwecke vorgesehen.

Im Berichtsjahr 2014 standen Haushaltsmittel in Höhe von 853,07 Euro zur Verfügung, wovon 500,00 Euro ausgegeben wurden. Im Vergleich zu den Vorjahren, in denen die Ausgaben zwischen rund 7.000 Euro und 15.000 Euro lagen, war das verfügbare Budget im Jahr 2014 deutlich geringer.

Es wurden insgesamt neun Vorschläge für Hilfen eingereicht, wobei im Vorjahr 12 Vorschläge vorlagen. Aufgrund der begrenzten Haushaltsmittel konnte lediglich ein Antrag berücksichtigt werden. Die gewährte Hilfeleistung in Höhe von 500,00 Euro wurde einer Person aus Datteln für die Anschaffung eines höhenverstellbaren Seniorenbetts gewährt. Weitere eingegangene Vorschläge betrafen betreute Gruppenreisen. Diese werden aufgrund der aktuellen Mittelsituation nicht berücksichtigt, um den Fokus auf Einzelfallhilfen zu legen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 167 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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