Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes NRW: Erneute öffentliche Auslegung des Entwurfes
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des laufenden Aufstellungsverfahrens für den neuen Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) wird eine erneute öffentliche Auslegung des Entwurfes durchgeführt. Da die Landesregierung im Frühjahr 2015 Änderungen am Entwurf gebilligt hat, die wesentliche Inhalte betreffen, ist gemäß Landesplanungsgesetz eine zweite Beteiligungsrunde erforderlich. Dieses Verfahren soll voraussichtlich im September für die Dauer von drei Monaten stattfinden, wobei der offizielle Beginn gesondert bekannt gegeben wird.
Der neue Landesentwicklungsplan soll den seit 1995 geltenden Plan sowie weitere bestehende Regelungen zum Fluglärmschutz und zum großflächigen Einzelhandel ersetzen und in einem einzigen Instrument zusammenführen. Ziel ist die Bündelung raumordnerischer Vorgaben zur Steuerung der Regional-, Bauleit- und Fachplanung. Der Entwurf umfasst strategische Ziele zur Flächenvorsorge, unter anderem in den Bereichen Klimaschutz, Siedlungsentwicklung, Hochwasserschutz, erneuerbare Energien sowie Naturschutz und Landwirtschaft.
Im ersten Beteiligungsverfahren gingen rund 1.400 Stellungnahmen ein, darunter etwa 650 von Privatpersonen und Unternehmen. Die Landesplanungsbehörde stellt die anonymisierten Stellungnahmen zur Einsichtnahme zur Verfügung. Nach Abschluss der zweiten Beteiligungsrunde und der weiteren behördlichen Abstimmung ist die Fertigstellung des Plans für das Frühjahr 2016 vorgesehen. Die Behandlung einer Stellungnahme des Kreises Recklingenhausen zur erneuten Offenlage ist für die Sitzung im November 2015 geplant.
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