Beteiligung gem. § 55 Kreisordnung NRW (KrO NRW) der kreisangehörigen Städte bei der Aufstellung des Haushalts 2016 des Kreises Recklinghausen Stellungnahme der Verwaltung
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2015/140 befasst sich mit der Beteiligung der kreisangehörigen Städte an der Aufstellung des Kreishaushalts 2016 gemäß § 55 der Kreisordnung NRW. Der Kreistag soll die gemeinsame Stellungnahme der Städte zur Kenntnis nehmen und etwaige Einwendungen zurückweisen.
Die kreisangehörigen Städte führen an, dass die Kostenbeteiligung sowie der kommunale Finanzierungsanteil für Leistungen nach SGB II im Vergleich zum Vorjahr steigen. Zudem wird darauf hingewiesen, dass zusätzliche Bundesmittel in den Jahren 2017 und 2018 lediglich die Aufwandssteigerungen abfedern, jedoch keine weitere Entlastung bewirken. Die Verwaltung bestätigt, dass die Kosten für Unterkünfte aufgrund von Mietpreiserhöhungen, höheren Nebenkosten und rechtlicher Vorgaben, wie der Anpassung der angemessenen Wohnfläche und der Bruttokaltmiete, steigen. Diese Entwicklungen seien durch die geltende Rechtsprechung unvermeidbar.
Hinsichtlich der Personalaufwendungen fordern die Städte eine Begrenzung der Steigerung unterhalb der Orientierungsdaten von zwei Prozent. Die Verwaltung führt aus, dass das Fluktuationskonzept umgesetzt wird, jedoch durch die angekündigten Besoldungsanpassungen und den Personalbedarf im Bereich der Flüchtlingsunterbringung eine leichte Überschreitung dieser Quote zu erwarten sei.
Bezüglich der Bundesmittel weist die Verwaltung darauf hin, dass für die Jahre ab 2018 bereits eine kommunale Entlastung in Höhe von 4 Milliarden Euro als Planungsgrundlage berücksichtigt wurde. Sollten die geplanten Mittel nicht wie vorgesehen fließen, sei eine Erhöhung der Kreisumlage unumgänglich.
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