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Beschlussvorlage

Ersatzbestellung für das ausgeschiedene stellvertretende Mitglied der Gesellschafterversammlung der Vestische Straßenbahnen GmbH

2015/012 14.01.2015 Kreistag

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 2015/012 des Landrats betrifft die Neubesetzung eines stellvertretenden Mitglieds der Gesellschafterversammlung der Vestische Straßenbahnen GmbH. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden eines bisherigen Mitglieds aus diesem Gremium.

Das betreffende Mitglied war zuvor im September 2014 zum stellvertretenden Mitglied der Gesellschafterversammlung bestellt worden und im November 2014 zusätzlich zum Mitglied des Aufsichtsrates der Vestische Straßenbahnen GmbH gewählt worden. Aufgrund der daraus resultierenden Interessenskollision, da die Gesellschafterversammlung über die Entlastung des Aufsichtsrates entscheidet, wurde der Verzicht auf die Bestellung als stellvertretendes Mitglied erklärt.

Die Verwaltung schlägt nun eine Ersatzbestellung vor. Die Durchführung der Nachwahl erfolgt gemäß § 35 Abs. 2 der Kommunalordnung Nordrhein-Westfalen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, eine Nachfolge für das ausgeschiedene Mitglied zu bestimmen, sofern die vorgeschlagene Person mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen im Kreistag erreicht. Die Vorlage war zur Beratung im Kreisausschuss und im Kreistag vorgesehen.

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