Kreis Recklinghausen Transparent

← Alle Vorlagen

Berichtsvorlage

Erlass einer Allgemeinverfügung zur Untersagung der Grundwassernutzung im Stadtgebiet Herten im Umfeld der ehemaligen Zeche und Kokerei Schlägel & Eisen 3/4/7 durch den Kreis Recklinghausen

2015/103 14.08.2015

✦ KI-Zusammenfassung

Der Kreis Recklinghausen hat mit einer Allgemeinverfügung vom 3. Juli 2015 die Nutzung von Grundwasser im Stadtgebiet Herten untersagt. Hintergrund der Entscheidung ist die Feststellung erheblicher Kontaminationen im Grundwasserleiter im Umfeld der ehemaligen Schachtanlage und Kokerei Schlägel & Eisen 3/4/7. Untersuchungen ergaben, dass die Schadstoffbelastung, die durch kokereispezifische Schadstoffe verursacht wird, eine größere Ausdehnung erreicht hat, als bisher gutachterlich angenommen wurde.

Im Rahmen von Untersuchungen durch die zuständige Behörde sowie durch die Unternehmen RAGMI und E.ON wurden in mehreren Hausbrunnen stark erhöhte Schadstoffgehalte festgestellt. Da die Bezirksregierung Arnsberg für Gefahren aus Bergbauflächen zuständig ist, die Abwehr von Gefahren durch die Nutzung von Brauchwasserbrunnen auf Flächen außerhalb der Bergaufsicht jedoch in den Verantwortungsbereich der unteren Bodenschutzbehörde fällt, hat der Landrat die Untersagung erlassen.

Die Maßnahme dient der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Die Ausweisung des Verbotsgebiets erfolgte auf Basis der aktuellen Datenlage so klein wie möglich und so groß wie nötig. Die Verwaltung weist darauf hin, dass durch die Allgemeinverfügung kein Ersatzanspruch für die betroffenen Anwohner entsteht, da die Maßnahme dem Schutz der Personen und des Vermögens dient und grundsätzlich kein rechtlicher Anspruch auf die Nutzung von Grundwasser besteht.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 192 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente