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Beschlussvorlage

Abfallwirtschaft im Kreis Recklinghausen Gebühren und Entgelte für das Jahr 2016

2015/144 14.10.2015 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2015/144 regelt die Abfallgebühren und -entgelte im Kreis Recklinghausen für das Jahr 2016. Der Kreistag soll die Gebühr für die Beseitigung von Hausmüll, hausmüllähnlichem Abfall sowie Problemabfällen aus Haushalten auf 146,00 € pro Tonne festsetzen. Dieser Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Entscheidung des EKOCity Abfallwirtschaftsverbandes. Die kalkulierten Entsorgungskosten belaufen sich laut Verwaltung auf 149,43 € pro Tonne, was einem Anstieg der Kosten um 0,29 % gegenüber dem Vorjahr entspricht. Um die Gebühr auf dem Niveau des Vorjahres stabil zu halten, ist eine Entnahme von rund 491.000 € aus der Gebührenrücklage vorgesehen.

Zudem sieht die Vorlage eine Gebühr von 118,50 € pro Tonne für die Anlieferung von unsortiertem Sperrmüll am EKOCity Center Bochum vor. Die Gebühr für die Verwertung biologischer Abfälle wird auf 78,07 € pro Tonne festgesetzt, was der Kostenersstattung gegenüber dem Kreis Borken entspricht. Zur Förderung der Abfallverwertung werden zudem einheitliche Entgelte für getrennt gesammelte Abfälle wie Altpapier, Altholz, Altmetalle sowie Garten- und Parkabfälle erhoben, die direkt durch den Anlagenbetreiber von den kreisangehörigen Städten eingezogen werden. Mit der Festsetzung der Gebühren ist eine entsprechende Änderung der Gebührensatzung zur Abfallentsorgung verbunden.

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