Nebentätigkeiten und Nebeneinnahmen des Landrates Süberkrüb im Jahr 2014
✦ KI-Zusammenfassung
Der Kreisdirektor hat dem Kreistag eine Berichtsvorlage zur Offenlegung der Nebentätigkeiten und Nebeneinnahmen des Landrates für das Jahr 2014 vorgelegt. Die Vorlage basiert auf den gesetzlichen Vorgaben des Korruptionsbekämpfungsgesetzes NRW sowie des Landesbeamtengesetzes NRW, welche den Landrat dazu verpflichten, dem Kreistag bis zum 31. März des Folgejahres eine entsprechende Aufstellung zu übermitteln.
Die Dokumentation umfasst auch Gremientätigkeiten unter Berücksichtigung der geltenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sowie der entsprechenden Erlasse des Ministeriums für Inneres und Kommunales. Gemäß der Nebentätigkeitsverordnung ist bei Vergütungen aus Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst Beträge, welche die Höchstgrenze von 6.000,00 Euro überschreiten, an den Dienstherrn abzuführen. Für das Rechnungsjahr 2014 wurden ein Betrag von 5.399,00 Euro abgeführt.
Der Landrat hat die Aufstellung für das Jahr 2014 bereits im März 2015 an die Mitglieder des Kreistags übersandt, womit die gesetzliche Verpflichtung zur Berichterstattung erfüllt ist. Auf Wunsch des Landrates erfolgt die Behandlung der Vorlage in der öffentlichen Sitzung des Kreistags am 18. Mai 2015, um eine Information der Öffentlichkeit zu gewährleisten.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20150327100908