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Berichtsvorlage

Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans für den Kreis Recklinghausen

2015/110 18.08.2015 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Berichtsvorlage 2015/110 der Verwaltung befasst sich mit der anstehenden Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans für den Kreis Recklinghausen. Gemäß den Vorgaben des Rettungsgesetzes Nordrhein-Westfalen ist eine kontinuierliche Überprüfung der Bedarfspläne vorgesehen, wobei die letzte Verabschiedung durch den Kreistag im Juli 2011 erfolgte.

Eine Anpassung des Plans ist notwendig, um die Neuerungen des zum April 2015 novellierten Rettungsgesetzes zu berücksichtigen. Dies umfasst die Festlegung des Bedarfs an Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern zur Refinanzierung der Ausbildung sowie die Ermittlung des Ausbildungsbedarfs. Zudem müssen die Vorhaltungen für die Versorgung größerer Personengruppen, etwa durch Behandlungsplatz- oder Betreuungsplatzbereitschaften, sowie die Durchführung von Blut-, Arznei- und Organtransporten definiert werden. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Ermittlung des Bedarfs an Sonderfahrzeugen, etwa für Intensivtransporte oder den Transport hochkontagiöser Personen, und der Entscheidung über die Eigenleistung oder Kooperation mit anderen Trägern. Auch Regelungen zum Qualitätsmanagement und zur Dokumentation sind zu erstellen.

Die Vorlage weist zudem auf die Entwicklung der Einsatzzahlen seit 2010 hin. Während die Einsätze im Krankentransport um 5 % zurückgingen, verzeichnete die Notfallrettung einen Zuwachs von 12,4 % und die Notarzt-Einsätze einen Anstieg von 2,2 %. Ergänzend werden Veränderungen durch vermehrte Verlegungsfahrten zwischen Kliniken angeführt. Der Entwurf des neuen Bedarfsplans soll nun erstellt und das gesetzlich vorgeschriebene Beteiligungsverfahren eingeleitet werden, bevor der Kreistag eine abschließende Beschlussfassung vornimmt.

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