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Beschlussvorlage

Personalkostenzuschuss für die Beratungsstelle des Fördervereins für hör- und hörsehbehinderte Menschen im Vest Recklinghausen e. V.

2015/014 19.01.2015 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2015/014 befasst sich mit der Neuregelung der finanziellen Unterstützung für die Beratungsstelle des Fördervereins für hör- und hörsehbehinderte Menschen im Vest Recklinghausen e. V. für den Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2016.

Der Vorschlag sieht vor, die tatsächlich entstandenen Personalkosten für 1,5 Beratungsfachkräfte zu bezuschussen. Zusätzlich sollen eine Sachkostenpauschale von 10 % sowie eine Gemeinkostenpauschale von 5 % der Personalkosten gewährt werden. Um die volle Kapazität der Fachkräfte für die Beratung sicherzustellen, sollen zudem 5 % der Personalkosten zur Deckung anteiliger Gebärdensprachdolmetscherkosten für den Vereinsvorsitzenden bereitgestellt werden.

Für die Entscheidung stehen zwei Alternativen zur Verfügung. Alternative A sieht vor, den bisherigen Zuschuss auf maximal 90.000 Euro pro Jahr zu begrenzen. Alternative B sieht eine Reduzierung der jährlichen Obergrenze auf 70.000 Euro vor. Diese Senkung wird mit den im Kreistag beschlossenen Standardabsenkungen zur Erreichung von Einsparungen im Haushalt begründet.

Hintergrund der Neuregelung ist, dass der Verein die rechtliche Betreuung aus wirtschaftlichen Gründen aufgegeben hat, wodurch ein erheblicher Teil der bisherigen Kosten entfällt. Da durch den Wegfall der rechtlichen Betreuung auch die Finanzierung der Sachkosten über Pauschalen des Amtsgerichts weggefallen ist, wird eine Anpassung der Bezuschussung notwendig. Die neue Leistungsvereinbarung soll die Grundversorgung der Beratungsstelle im Kreisgebiet sicherstellen.

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