3. Fortschreibung des Programm VII Instandhaltung und Umrüstung von Lichtsignalanlagen
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2015/120 sieht die 3. Fortschreibung des Programms VII zur Instandhaltung und Umrüstung von Lichtsignalanlagen im Kreis Recklinghausen für den Zeitraum von 2016 bis 2020 vor. Der Kreisausschuss soll die Fortführung des Programms beschließen und den Landrat beauftragen, die Umsetzung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel durchzuführen.
Der Kreis betreibt derzeit 70 Lichtsignalanlagen, darunter 32 Vollsignalanlagen zur Verkehrsregelung an Kreuzungen sowie 38 Fußgängersignalanlagen. Während die mittlere Nutzungsdauer von Außenanlagen wie Masten und Signalgebern etwa 30 Jahre beträgt, liegt die Lebensdauer der Steuergeräte bei circa 15 Jahren. Ein Schwerpunkt des Programms liegt auf der Instandhaltung sowie der Modernisierung der Anlagen, um den aktuellen Verkehrsverhältnissen und den Anforderungen an die Barrierefreiheit gerecht zu werden. Hierzu sind Anpassungen an Komponenten wie Steuergeräten, Signalgebern und Anforderungstastern vorgesehen.
Das Programm wurde bereits in den Jahren 2005, 2008 und 2012 fortgeschrieben. Aufgrund von Haushaltskonsolidierungen und personellen Ressourcenmangel im Fachdienst Tiefbau konnte der Aufgabenstaus aus dem Zeitraum 2012 bis 2015 auf eine Summe von 185.000 Euro beziffert werden. Die Priorisierung der Maßnahmen erfolgt durch die Verwaltung auf Basis der aktuellen Zustandsermittlung. Zeitliche Verschiebungen aufgrund unvorhersehbarer Schadensereignisse bleiben vorbehalten.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 32008100119
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20150826111141
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20150820111122