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Beschlussvorlage

Besetzung Jagdbeirat des Kreises Recklinghausen

32/012 18.02.2004 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 32/012 sieht die Neuentsendung eines Vertreters der Jagdgenossenschaften in den Jagdbeirat bei der Unteren Jagdbehörde des Kreises Recklinghausen vor. Da die Amtszeit des bisherigen Vertreters zum 12. März 2004 endet, ist eine Neubesetzung erforderlich. Es wird vorgeschlagen, den bisherigen Vertreter erneut für die Dauer von vier Jahren zu entsenden.

Der Jagdbeirat setzt sich gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Landesjagdgesetzes Nordrhein-Westfalen aus Vertretern der Jägerei, der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft, der Jagdgenossenschaften, des Naturschutzes sowie der Unteren Forstbehörden zusammen. Zudem nimmt der Landrat des Kreises die Aufgaben der Unteren Jagdbehörde wahr. Der Kreis Recklinhausen ist für die Entsendung des Vertreters der Jagdgenossenschaften zuständig.

Die Mitglieder des Beirats sind ehrenamtlich tätig. Die zuständige Fachabteilung hat die Vorsitzenden der Jagdgenossenschaften über die geplante erneute Entsendung informiert und um Stellungnahme gebeten. Da seitens der Jagdgenossenschaften keine Einwendungen erhoben oder alternative Personen benannt wurden, liegt das Einverständnis der entsprechenden Stellen für die vorgeschlagene Besetzung vor. Die Beratung im Kreisausschuss erfolgte mit Einstimmung für den Beschlussvorschlag.

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