Kreis Recklinghausen Transparent

← Alle Vorlagen

Beschlussvorlage

Bildung einer neuen Trägergemeinschaft für den Betrieb des Rettungshubschraubers (RTH) ''Christoph 9'' Duisburg Hier: Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung der Trägergemeinschaft des Rettungshubschraubers ''Christoph 9''

32/015 11.06.2004 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 32/015 sieht den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Bildung einer neuen Trägergemeinschaft für den Betrieb des Rettungshubschraubers „Christoph 9“ in Duisburg vor. Hintergrund ist eine Neuordnung der Einsatzbereiche der Rettungshubschrauber in Nordrhein-Westfalen durch einen Runderlass des zuständigen Landesministeriums.

Durch diese Neuregelung wurde der Einsatzbereich des Rettungshubschraubers „Christoph 8“ in Lünen so angepasst, dass die Stadt Gladbeck nicht mehr von diesem Standort aus abgedeckt wird. Stattdessen gehört das Stadtgebiet Gladbeck nun zum Einsatzbereich des Rettungshubschraubers „Christoph 9“ aus Duisburg. Da der Kreis Recklinghausen als Träger des Rettungsdienstes durch die neue Zuständigkeit in den Einsatzbereich des Hubschraubers aus Duisburg fällt, wird er Mitglied der Trägergemeinschaft. Die Stadt Duisburg fungiert dabei als Kernträger.

Die finanziellen Auswirkungen der Vereinbarung ergeben sich aus der Verteilung ungedeckter Kosten nach einem Schlüssel, der sich zu 40 Prozent nach Fläche und zu 60 Prozent nach Einwohnerzahl berechnet. Basierend auf den Daten des Jahres 2003 beläuft sich der Anteil für den Kreis Recklinghausen auf 1.452,65 Euro. Die Verwaltung weist darauf hin, dass für die Deckung dieser Kosten entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen und keine wesentliche Erhöhung des Anteils in den kommenden Jahren zu erwarten ist. Der Landrat wird beauftragt, die Vereinbarung zu schließen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 197 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente