Ernennung zum Kreisbrandmeister
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 32/017 sieht die Ernennung des bisherigen stellvertretenden Kreisbrandmeisters zum Kreisbrandmeister des Kreises Recklinghausen vor. Die Amtszeit für diese Funktion ist auf den Zeitraum vom 15. Januar 2006 bis zum 14. Januar 2012 festgesetzt. Die Nachfolge wird notwendig, da das Amt des bisherigen Kreisbrandmeisters durch dessen Ernennung zum Bezirksbrandmeister zum 15. Januar 2006 endet.
Die Grundlage für die Ernennung bildet der Paragraph 34 des Gesetzes über den Feuerschutz und Hilfeleistung (FSHG). Der Vorschlag geht auf eine Anhörung der Wehrführer im Kreis zurück, die durch den Bezirksbrandmeister durchgeführt wurde. Das Votum der Wehrführer fiel dabei einstimmig aus.
Mit der Ernennung sind finanzielle Regelungen verbunden. Der Kreisbrandmeister soll eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 445,50 Euro erhalten. Dieser Betrag orientiert sich an der Verordnung über die Aufwandsentschädigung des Bezirksbrandmeisters. Zudem ist eine Reisekostenpauschale von 112,50 Euro sowie eine Pauschale zur Bestreitung laufender Geschäftsbedürfnisse in Höhe von 112,50 Euro vorgesehen. Letztere stellt eine geringfügige Aufrundung der bisherigen Beträge dar. Die Verwaltung gibt an, dass durch diese Anpassungen keine wesentlichen finanziellen Auswirkungen entstehen.
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