Kreis Recklinghausen Transparent

← Alle Vorlagen

Beschlussvorlage

Ernennung zum stellvertretenden Kreisbrandmeister

32/018 18.11.2005 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 32/018 des Kreisausschusses regelt die Ernennung eines stellvertretenden Kreisbrandmeisters für den Kreis Recklinghausen. Gemäß § 34 des Gesetzes über den Feuerschutz und Hilfeleistung (FSHG) ist der Kreistag auf Vorschlag des Bezirksbrandmeisters befugt, einen Kreisbrandmeister sowie bis zu zwei Stellvertreter als Ehrenbeamte auf Zeit zu ernennen. Diese Funktion dient der Unterstützung des Landrates bei der Aufsicht über die Freiwilligen Feuerwehren sowie die Pflichtfeuerwehren in Gemeinden ohne Berufsfeuerwehr.

Der Vorschlag sieht vor, einen Brandoberamtsrat für die Amtszeit vom 15. Januar 2006 bis zum 14. Januar 2012 zum stellvertretenden Kreisbrandmeister zu ernennen. Die Ernennung erfolgt im Kontext des Ausscheidens des bisherigen Kreisbrandmeisters aus diesem Amt aufgrund dessen Berufung zum Bezirksbrandmeister. Der Bezirksbrandmeister hat die erforderliche Anhörung der Wehrführer im Kreis durchgeführt, welche das Vorhaben einstimmig befürworteten.

Mit der Ernennung ist die Gewährung einer monatlichen Aufwandsentschädigung in Höhe von 222,75 Euro sowie einer Reisekostenpauschale von 56,25 Euro verbunden. Die Bemessung der Entschädigung orientiert sich an der Verordnung über die Aufwandsentschädigung des Bezirksbrandmeisters. Laut der vorliegenden Unterlagen ergeben sich aus dieser Regelung keine finanziellen Auswirkungen für den Kreis.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 175 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente