Kreis Recklinghausen Transparent

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Beschlussvorlage

Ernennung zum stellvertretenden Kreisbrandmeister

32/021 03.05.2006 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 32/021 des Kreisausschusses sieht die Ernennung eines Brandamtsrats zum stellvertretenden Kreisbrandmeister des Kreises Recklinghausen vor. Die Ernennung soll für den Zeitraum vom 1. Juli 2006 bis zum 30. Juni 2012 erfolgen. Damit wird die Nachfolge für das Amt des bisherigen stellvertretenden Kreisbrandmeisters geregelt, dessen Amtszeit zum 30. Juni 2006 mit Erreichen der Altersgrenze endet.

Die Grundlage für diese Ernennung bildet der Paragraph 34 des Gesetzes über den Feuerschutz und Hilfeleistung (FSHG). Dieser sieht vor, dass der Kreistag auf Vorschlag des Bezirksbrandmeisters einen Kreisbrandmeister sowie bis zu zwei Stellvertreter als Ehrenbeamte auf Zeit ernennt. Der Bezirksbrandmeister hat hierzu die erforderliche Anhörung der Wehrführer im Kreis durchgeführt, welche den Vorschlag einstimmig unterstützten.

Mit der Ernennung ist die Gewährung einer monatlichen Aufwandsentschädigung in Höhe von 222,75 Euro sowie einer Reisekostenpauschale von 56,25 Euro verbunden. Diese Beträge entsprechen der im Kreistag am 24. Juni 2002 getroffenen Regelung, wonach die Stellvertreter 50 Prozent der Aufwandsentschädigung und der Reisekostenpauschale des Kreisbrandmeisters erhalten. Finanzielle Auswirkungen über die bisherige Höhe der Entschädigungen hinaus werden in der Vorlage nicht angegeben.

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