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Beschlussvorlage

Satzung des Kreises Recklinghausen über die Festsetzung von Ersatz des Verdienstausfalls für beruflich selbständige ehrenamtliche Angehörige der privaten Hilfsorganisationen vom ___.___.2015

2015/016 21.01.2015 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 2015/016 regelt die Festsetzung von Ersatz für den Verdienstausfall beruflich selbstständiger ehrenamtlicher Angehöriger privater Hilfsorganisationen im Kreis Recklinghausen. Diese Organisationen, zu denen beispielsweise der ASB, die DLRG, das DRK, die JUH und der MHD gehören, leisten gemäß dem Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung bei Unglücksfällen und öffentlichen Notständen Dienste.

Nach der vorliegenden Satzung besteht ein Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalls, der durch die Teilnahme an Einsätzen, Übungen sowie Aus- und Fortbildungsveranstaltungen entsteht, sofern diese auf Anordnung des Kreises oder einer Gemeinde erfolgen. Die Rechtsgrundlage hierfür bildet das FSHG. Die Satzung sieht vor, dass ein nach Satzung festzulegender Regelstundensatz zu zahlen ist, sofern kein Nachweis über das Ausbleiben finanzieller Nachteile vorliegt. Auf Antrag kann anstelle des Regelstundensatzes eine Verdienstausfallpauschale pro Stunde gezahlt werden, deren Höhe auf Grundlage des glaubhaft gemachten Einkommens nach billigem Ermessen festgelegt wird.

Der Entwurf sieht vor, den Regelstundensatz auf 8,50 Euro pro Stunde festzusetzen. Zudem wird ein Höchstbetrag von 25,00 Euro pro Stunde für den Ersatz des Verdienstausfalls definiert. Die Höhe dieser Sätze orientiert sich an den Regelungen der Hauptsatzung des Kreises. Der Kreistag wird gebeten, die Satzung in dieser Form zu beschließen.

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