Personalkostenzuschuss für die Beratungsstelle des Fördervereins für hör- und hörsehbehinderte Menschen im Vest Recklinghausen e. V.
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2015/079 sieht eine Anpassung der finanziellen Unterstützung für den Förderverein für hör- und hörsehbehinderte Menschen im Vest Recklinghausen e. V. vor. Der Vorschlag umfasst die Fortführung eines Personalkostenzuschusses für 1,5 Beratungsfachkräfte sowie die Gewährung einer Sachkostenpauschale von 10 % und einer Gemeinkostenpauschale von 5 % der Personalkosten. Zusätzlich sollen 5 % der Personalkosten für Gebärdensprachdolmetscherkosten übernommen werden, um die Beratungskapazitäten zu sichern.
Nachdem die jährliche Fördersumme im Jahr 2015 vorübergehend auf maximal 70.000 € begrenzt worden war, soll die Förderung ab dem 1. Januar 2016 wieder auf maximal 90.000 € pro Jahr angehoben werden. Hintergrund der vorangegangenen Reduzierung war eine unbesetzte halbe Stelle, die seit April 2015 wieder qualifiziert besetzt werden konnte. Durch diese personelle Veränderung erhöhen sich die nachgewiesenen Kosten im laufenden Jahr 2015 um etwa 7.0<0xE2><0x80><0xAF>000 €. Die Verwaltung schlägt vor, diesen Betrag für das Jahr 2015 noch auszugleichen, um die finanzielle Stabilität des Vereins zu gewährleisten.
Die Förderung stellt eine freiwillige Aufgabe des Kreises dar, um die flächendeckende Beratung für hör- und hörsehbehinderte Menschen im Kreisgebiet sicherzustellen. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt ab 2015 in vier Raten, wobei die endgültige Abrechnung auf Basis der tatsächlich entstandenen Kosten nach Vorlage der Stammblätter erfolgt.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20150721102701