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Beschlussvorlage

Auflösung des Wahlausschusses des Kreises für die Wahl der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister am 13.09.2015 Besetzung des Wahlausschusses des Kreises

2015/151 22.10.2015 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2015/151 des Kreisausschusses befasst sich mit der Auflösung des Wahlausschusses, der für die Durchführung der Bürgermeister- und Bürgermeisterwahl am 13. September 2015 zuständig war. Dieser Ausschuss war spezifisch für die Entscheidung über Beschwerden gegen die Zurückweisung oder Zulassung von Wahlvorschlägen aus den kreisangehörigen Städten zuständig. Mit dem Abschluss der Wahl ist die Auflösung dieses Gremiums vorgesehen.

Gleichzeitig sieht die Vorlage die Neubesetzung des Wahlausschusses des Kreises vor, um die Durchführung künftiger kommunaler Wahlen sowie der Kommunalwahlen im Jahr 2020 zu gewährleisten. Der Wahlausschuss des Kreises ist als vorgeschriebenes Wahlorgan nach dem Kommunalwahlgesetz NRW zuständig für die Einteilung des Wahlgebiets in Wahlbezirke, die Entscheidung über Verfügungen des Wahlleiters, die Zulassung von Wahlvorschlägen sowie die Feststellung des Wahlergebnisses.

Die Besetzung des Ausschusses soll durch die Wahl von Beisitzern und persönlichen Stellvertretern erfolgen. Der Vorsitz des Gremiums wird durch den Wahlleiter, den Landrat, geführt. Die Anzahl der Beisitzer kann auf 4, 6, 8 oder 10 Mitglieder festgelegt werden. Die Mitglieder des Ausschusses können neben Mitgliedern des Kreistags auch sachkundige Bürger sein, sofern keine Unvereinbarkeit der Ämter vorliegt. Bei der Besetzung sind die gesetzlichen Vorgaben zu beachten, wonach Personen, die für ein Bürgermeister- oder Landratamt kandidieren, nicht Mitglied des Wahlausschusses sein dürfen.

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