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Beschlussvorlage

Bestätigung der Gründung der 'Vestische Grunderwerbs- und Vermögensgesellschaft Kreis Recklinghausen mbH (VGV)' durch die Bezirksregierung Münster - Änderung des Gesellschaftsvertrages

2015/061 23.04.2015 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Bezirksregierung Münster hat die Gründung sowie den Gesellschaftsvertrag der „Vestischen Grunderwerbs- und Vermögensgesellschaft Kreis Recklinghausen mbH (VGV)“ bestätigt. Im Zuge dieser Bestätigung regte die Bezirksregierung eine Anpassung der Offenlegungspflicht in § 11 des Gesellschaftsvertrages an. Konkret soll die Formulierung nach dem Begriff „ortsüblich“ um den Zusatz „und öffentlich“ ergänzt werden.

Zusätzlich liegt der Vorlage eine Änderung des § 5.1 zugrunde, die von der Verwaltung vorgeschlagen wurde. Diese Ergänzung sieht vor, dass für die drei Vertreter des Kreises in der Gesellschafterversammlung der VGV jeweils eine Stellvertretung gewählt wird.

Die vorliegende Beschlussvorlage des Landrats sieht vor, den bereits am 23. Februar 2015 vom Kreistag beschlossenen Gesellschaftsvertrag entsprechend dieser Anpassungen zu ändern. Die entsprechende Fassung des Gesellschaftsvertrages mit den hervorgehobenen Änderungen liegt der Vorlage bei. Der Kreisausschuss berät über diesen Vorgang in der Sitzung am 11. Mai 2015, bevor die Entscheidung im Kreistag am 18. Mai 2015 erfolgt.

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