Kreis Recklinghausen Transparent

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Beschlussvorlage

Beteiligung gem. § 55 Kreisordnung NRW (KrO NRW) der kreisangehörigen Städte bei der Aufstellung des Haushalts 2016 des Kreises Recklinghausen

2015/044 25.03.2015 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen des Verfahrens zur Benehmensherstellung gemäß § 55 der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen werden die Stellungnahmen der kreisangehörigen Städte zum Kreishaushalt 2016 des Kreises Recklinghausen zur Beratung an die Fachausschüsse verwiesen. Das Verfahren zur Einholung dieser Stellungnahmen wurde im August 2015 in einer gemeinsamen Sitzung mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sowie den Kämmerern der kreisangehörigen Städte eingeleitet. In diesem Zuge wurden den Kommunen die Eckdaten des geplanten Kreishaushalts erläutert.

Die kreisangehörigen Städte wurden aufgefordert, ihre Stellungnahmen oder Einwendungen zum Haushalt 2016 bis zum 18. September 2015 einzureichen. Die entsprechenden Dokumente werden im weiteren Verlauf postalisch nachgereicht oder als Tischvorlage zur Verfügung gestellt. Für den Fall, dass die kreisangehörigen Städte eine Anhörung wünschen, war eine entsprechende Mitteilung bis zum 4. September 2015 erforderlich. Hierzu sind laut der vorliegenden Beschlussvorlage keine Terminanfragen eingegangen. Die Stellungnahmen werden dem Kreistag zusammen mit dem Entwurf der Haushaltssatzung und den dazugehörigen Anlagen zur Kenntnis gegeben.

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