Stiftung 'Herwig-Blankertz-Förderpreis für Jugendbildung'
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2015/067 sieht eine Neufassung der Satzung der Stiftung „Herwig-Blankertz-Förderpreis für Jugendbildung“ vor. Die Stiftung, deren Treuhänderschaft der Kreis Recklinghausen im Jahr 1996 von der Stadt Recklinghausen übernommen hat, verfolgt das Ziel, die Integration beruflicher und allgemeiner Bildung in der pädagogischen Praxis durch die Verleihung eines jährlich ausgeschriebenen Preises zu fördern.
Aufgrund der geringen Zinserlöse aus dem Stiftungskapital und der Notwendigkeit, regelmäßige Spendeneinnahmen zu generieren, soll die Zielgruppe der Preisausschreibung angepasst werden. Die Neufassung begrenzt den Teilnehmerkreis auf die Schülerinnen und Schüler der Berufskollegs im Kreisgebiet. Damit soll die Realisierung der Preisverleihung gesichert werden, da bisherige bundesweite oder landesweite Ausschreibungen oft nicht die gewünschte Resonanz oder Bewerbungen aus dem Kreisgebiet erbrachten.
Zudem sieht die Vorlage eine Aktualisierung der Zusammensetzung des Stiftungsbeirates vor. Die Anzahl der geborenen Mitglieder wird auf vier Personen begrenzt, darunter der Landrat, die Vorsitzende oder der Vorsitzende des Ausschusses für Bildung sowie die Sprecher der Schulleitungen der Berufskollegs. Weitere Mitglieder werden durch den Landrat berufen. Um die Beteiligung zu erhöhen, soll der administrative Aufwand für die Vorbereitung und Durchführung des Preises künftig im jährlichen Wechsel auf alle Berufskollegs des Kreises verteilt werden. Eine Finanzierung durch Haushaltsmittel des Kreises ist nicht vorgesehen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 32906100066
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20150629101850
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20150721090235